Keine Klagebefugnis eines Anwohners der US Air Base Ramstein auf Überwachung von Drohneneinsätzen

Die räumliche Nähe zum US-Militärflughafen Ramstein verleiht einem Anwohner kein Klagerecht, um von der Bundesrepublik Deutschland die Überwachung bewaffneter Drohneneinsätze der US-Streitkräfte zu verlangen, soweit diese von Ramstein aus gesteuert werden sollten. Das hat das Bundes-verwaltungsgericht in Leipzig am 5. 4. entschieden.
Ein lesenswerter Kurzbericht über die Gerichtsverhandlung ist nachzulesen unter http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP04816_060416.pdf

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