Verletzt die deutsche Beteiligung am Krieg in der Ukraine das Friedensgebot des Grundgesetzes und die UN-Charta?

Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am Mittwoch, 02.10.2024, 13:15 Uhr (50667 Köln, Appelhofplatz, Saal 150), über eine Klage gegen das Bundesministerium der Verteidigung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit seiner Beteiligung am Krieg in der Ukraine.

Hintergrund der Klage ist ein Antrag des Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg an der Bergstraße) an das Bundesverteidigungsministerium vom 1. Mai 2022, womit er als Bürger eine Ausrichtung der „politischen, ministeriellen und behördlichen Tätigkeiten und Entscheidungen im Umgang mit dem Krieg in der Ukraine nach den Bestimmungen des Friedensgebotes des Grundgesetzes und der UN-Charta“ eingefordert hat.

Der Friedensaktivist, der Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen ist, begründete seinen Antrag damit, dass infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine eine militärische Eskalationsspirale entstanden sei, an der Deutschland aufgrund von Waffenlieferungen und anderen Unterstützungsleistungen aktiv beteiligt sei. Das verstoße zunehmend gegen die Bestimmungen des Friedensgebotes des Grundgesetzes und der UN-Charta.


In seinem Antrag verwies Theisen auf die friedensfördernden und kriegsächtenden Bestimmungen des Grundgesetzes, die von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes aufgrund der grauenhaften Erfahrungen der beiden Weltkriege überaus prominent in das Grundgesetz aufgenommen worden seien. So solle die Bundesrepublik „zur Wahrung des Friedens“ in ein „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ eingebunden werden und gemäß der Präambel des Grundgesetzes solle es explizit darum gehen, „dem Frieden der Welt zu dienen.“ In diesem Sinne zielten das Friedensgebot und auch die UN-Charta darauf ab, „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren“, so der Friedensaktivist. Das Grundgesetz und die UN-Charta verlangten deshalb in Kriegszeiten ein erkennbar friedensförderndes Hinwirken auf eine Beendigung von Kriegshandlungen, „wovon die deutsche Politik seit Beginn des Ukrainekrieges leider so gut wie nichts zu erkennen“ gebe, so Theisen.


Stattdessen sei die Debatte in Deutschland zum Ukrainekrieg auch fast zweieinhalb Jahre nach Beginn des Krieges noch immer weitestgehend beschränkt auf stereotype Forderungen nach immer weiteren Waffenlieferungen an die Ukraine, anstatt nach diplomatischen Auswegen aus einer sich zunehmend verselbständigten und immer weniger kontrollierbaren Kriegslogik zu suchen. Vergleichbar einem Dominospiel falle seit Beginn des Ukrainekrieges ein militärisches Tabu nach dem anderen und würden immer weitere rote Linien überschritten, was zuletzt darin gegipfelt sei, die bisher bestehende Reichweitenbegrenzung beim Einsatz deutscher Waffen im Ukrainekrieg vollständig zu kippen, um die Waffen auch weit in Russland einsetzen zu können.


Herrmann Theisen

Der Friedensaktivist sieht auf diesem Hintergrund ein zunehmend außer Kontrolle geratenes Eskalationsrisiko im Ukrainekrieg, was auch Deutschland als mögliches Angriffsziel in einem asymmetrischen Krieg ganz unmittelbar bedrohe. Er sehe sich deshalb in seinen Grundrechten verletzt, weshalb er eine konsequente Ausrichtung der deutschen Beteiligung am Ukrainekrieg an den Bestimmungen des Friedensgebotes des Grundgesetzes und der UN-Charta fordere: „Unsere Verfassung ist zwar keine rein pazifistische, aber eindeutig eine kriegsfeindliche Verfassung, dieses Paradigma muss endlich erkennbar Einfluss auf das Handeln Deutschlands im Ukrainekrieg nehmen, anstatt zwanghaft in einem rein militaristischen Denken verhaftet zu bleiben“, so Theisen. Seine Klage verstehe er deshalb als einen „Appell an die Bundesregierung zur strikten Einhaltung des Friedensgebotes des Grundgesetzes um Ukrainekrieg, das sollte das Verwaltungsgericht Köln entsprechend würdigen und der Klage stattgeben, so der Friedensaktivist.“


„DFG-VK und Friedensforum Köln erklären sich solidarisch mit dem Anliegen der Klage von Herrmann Theissen vor dem Verwaltungsgericht:

Friedensgebot des Grundgesetzes und der UN-Charta einhalten! – Verhandeln statt Schießen!

und laden zu einer Mahnwache vor dem Gerichtsprozess am 2.10.um 12-13 Uhr am Appellhofplatz ein.“


Kontakt: Hermann Theisen, Tel.: 0151/54727508

Publikation zu diesem Thema: Bedrohter Diskurs – Deutsche Stimmen zum Ukrainekrieg, Hermann Theisen, Helmut Donat (Hg.), Donat Verlag 2024

Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart 26. September 2024

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