Erklärung zum Verbot von Palästina Solidarität Duisburg
Artikel 5 Grundgesetz: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten … Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 9 Grundgesetz (2): Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
NRW-Innenminister Herbert Reul hat am 16. Mai 2024 mit Bezug auf Artikel 9 Grundgesetz die Gruppierung Palästina Solidarität Duisburg verbieten lassen, Zitat. „Der Staat hat heute klare Kante gegen Extremismus gezeigt“.
Unter dem Titel „Under Protected and over Restricted“ hat amnesty international vor wenigen Tagen einen Report zum Status der Versammlungsfreiheit in 21 europäischen Ländern veröffentlicht. Die Recherche von Amnesty International zeichnet ein „zutiefst beunruhigendes Bild“. Europaweit würden vor allem propalästinensische Demonstrationen durch Behörden in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt oder verboten. Kritik übt die Menschenrechtsorganisation auch an Deutschland. Auf Seite 95 des Reports wird kritisiert, dass in Berlin angemeldete Demonstrationen zum Nakba-Gedenken in 2022 und 2023 vorab verboten wurden. Amnesty bezeichnet das als institutionalisierten Rassismus, da insbesondere die Diaspora von Menschen aus Nahost von den Verboten betroffen sei.
Der Sprecherkreis der DFG-VK Köln und die IPPNW-Regionalgruppe Köln halten an den demokratischen Grundrechten der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit fest. Das gilt auch für Menschen und Organisationen, deren Meinungen wir nicht teilen, auch für die Palästina Solidarität Duisburg. Ob die Aktivitäten der Palästina Solidarität Duisburg sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sollte nicht vom Innenministerium entschieden werden. Dafür gibt es in einem Rechtsstaat den Klageweg vor Gericht.
Für uns als Friedensorganisationen ist das Prinzip der Gewaltfreiheit essentiell.
Nationalismus jeder Art halten wir für friedensschädlich. Völkerverständigung bedeutet für uns auch, dass es möglich sein muss, öffentlich den Schmerz über den Verlust von Angehörigen, über das Sterben und Leiden der Menschen beider Seiten in diesem Konflikt ausdrücken zu können.
Köln, den 11.07.2024
Sprecherkreis DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinte KriegsgegnerInnen) der Ortsgruppe Köln
IPPNW (Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e.V. ) Regionalgruppe Köln