Ist Protest gegen Atomwaffen auf Bundeswehr-Gelände in Büchel rechtmäßig?

Landgericht Koblenz befindet am 6.1.2021 über Berufung einer Kölner Journalistin

Koblenz / Köln, 20.12.2021. Das Landgericht Koblenz wird am 6. Januar 2022 ab 8:30 Uhr im Berufungsverfahren darüber befinden, ob das Amtsgericht Cochem die Kölner Friedensaktivistin und Journalistin Ariane Dettloff zu Unrecht wegen wiederholtem „Hausfriedensbruch“ auf dem Bundeswehr-Flugplatz Büchel (Eifel) zu 40 Tagessätzen verurteilt hat.

Dettloff, die am Tag der Verhandlung ihren 78. Geburtstag feiern wird, hatte am 30.4.2019 gemeinsam mit sechzehn weiteren Menschen das Bundeswehr-Gelände betreten. Mit einem „atombombenfreien Picknick“ und einem „Sit-In“ unterbrach die Gruppe „Büchel17“ den Übungsbetrieb des Luftwaffengeschwaders 33 der Bundeswehr, der auch Atomkriegsübungen umfasst. Sie verlangte den Abzug der US-Atombomben aus Deutschland und den Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung warnt die Journalistin vor dem Festhalten an Atombomben:

Die Ampel-Koalition hat versprochen, dass Deutschland konstruktiv als Beobachter an der Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags teilnehmen wird. Aber sie will auch neue Trägerflugzeuge für die US-Atombomben beschaffen. Sie will also im Kriegsfall weiterhin die Verfügungsgewalt über Atomwaffen haben. Das ist völkerrechtswidrig. Es verstößt gegen den von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Atomwaffensperrvertrag (NPT).

Schon die Drohung mit einem Atomkrieg missachte das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, so Dettloff. Eine unmittelbare Gefahr bestehe durch einen jederzeit möglichen Atomkrieg aus Versehen, wie der Informatiker Prof. Karl Hans Bläsius bezeugen werde, den Dettloff als Zeugen einlade. Gerade die gegenwärtig gestiegene Spannung zwischen NATO und Russland erhöhe diese Gefahr.

Eine hübsche ältere Dame mit schulterlangen silbergrauen Haaren und frischer Gesichtsfarbe hält fröhlich schmunzelnd ein selbst gemaltes Plakat vor sich: "Atomwaffen auf die Anklagebank". Im Hintergrund eine sommergrüne Buchenhecke.

Ariane Dettloff bei einer Mahnwache vor dem Amtsgericht Cochem: „Atomwaffen auf die Anklagebank!“, 24.6.2020. Foto: Stefanie Intveen

Die 77-jährige blickt mit hohen Erwartungen auf den Prozess und hofft auf einen „Mutanfall“ des Richters, indem er möglicherweise ihrer rechtlichen Argumentation folgen und das Amtsgerichtsurteil aufheben könnte.

Als Pazifistin sieht sie sich aufgerufen, alles ihr Mögliche zu tun, um einen nuklearen Holocaust abzuwenden. Die Friedensaktivistin, die schon mehrmals am Atomwaffenstandort protestiert hat, fordert mit ihren Aktionen die Beendigung der „Nuklearen Teilhabe“.

Unterstützt wird Ariane Dettloff u.a. von der DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen) und den deutschen Quäkern, deren Mitglied sie ist.

Berufungsverfahren

Prozessbeginn am 6.1.22 ab 8:30 im
Landgericht Koblenz, Karmeliterstr. 14, Saal 137
Mahnwache vor dem Gericht ab 7:30 Uhr.

Fotos

Fotos der „Go In“-Aktion vom 30.4.2019 im Flickr-Album „Büchel17“: https://flic.kr/s/aHsmCTZ3f8

Ariane Dettloff bei einer Mahnwache vor dem Amtsgericht Cochem: „Atomwaffen auf die Anklagebank!“, 24.6.2020. Foto: Stefanie Intveen: https://flic.kr/p/2kRz6E8

Sie können alle Fotos bei Namensnennung frei verwenden.

Dokumente

Ariane Dettloff: Einlassung vor dem Amtsgericht Cochem am 12.4.2021:

https://www.friedenkoeln.de/wp-content/uploads/2021/04/20210406-Einlassung-Ariane-Dettloff-Amtsgericht-Cochem_final.pdf

Informationsseite „Atomkrieg aus Versehen“: https://atomkrieg-aus-versehen.de

Kontakt

Ariane Dettloff, ariane.dettloff@contraste.org, Tel. 0221 315783 oder 0176 53766189

Stefanie Intveen, stefanie.intveen@web.de, Tel. 0151 560 949 20

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