Prozess in Cochem am 12.4.2021 wegen „Go-In“ auf den Atomwaffen-Stützpunkt Büchel (Eifel)

Pressemitteilung


Prozess in Cochem am 12.4.2021, 8:30 Uhr, wegen „Go-In“ auf den Atomwaffen-Stützpunkt Büchel (Eifel):

Journalistin und Friedensaktivistin, 77 J., fordert Abzug der US-Atombomben und Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen

Köln/Cochem, 7.4.2021.

In diesen Zeiten der Pandemie, wo überall der Schutz des Lebens angeblich höchste Priorität hat, üben Bundeswehr-Soldaten täglich den Atomkrieg,

erklärt die 77-jährige Friedensaktivistin aus Köln, Ariane Dettloff. Die Staatsanwaltschaft klagt sie und sechzehn weitere zivil Ungehorsame der Gruppe „Büchel17“ wegen „Hausfriedensbruchs“ an. Die Gruppe hatte am 30.4.2019 auf dem Gelände des Jagdbombergeschwaders 33 der Bundeswehr den Atomkriegsübungsbetrieb mit einem „Sit-In“ behindert.

Ariane Dettloff wird in dem Verfahren ihren gewaltfreien Widerstand gegen die völkerrechtswidrig in Deutschland stationierten nuklearen Massenvernichtungswaffen rechtfertigen. Sie weist darauf hin, dass die Atomkriegsgefahr gegenwärtig erhöht sei, weil die bisher frei fallenden Bomben in Büchel „modernisiert“ werden sollen. Die neuen „B61-12“ sollen ihr Ziel im Ernstfall präziser und mit flexibler Sprengkraft treffen. Sie sollen ausdrücklich „besser einsetzbar“ sein. Laut der US-amerikanischen „Nuclear Posture Review“ aus 2018 könnten sie sogar für einen Erstschlag verwendet werden.

Das Risiko einer Atomwaffendetonation heute – ob durch einen Unfall, Fehleinschätzung oder Absicht – nimmt augenscheinlich zu, da neue Arten von Atomwaffen entwickelt wurden, langjährige Rüstungskontrollabkommen aufgekündigt sind und die Gefahr von Cyberangriffen auf nukleare Infrastruktur sehr real geworden ist,

warnten 56 ehemalige UN-Politiker*innen, Staats- und Regierungschefs, sowie Außen- und Verteidigungsminister*innen aus NATO-Staaten, Japan und Südkorea am 21. September 2020 in einem Offenen Brief. Auch sie fordern den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen.

Unter den Beklagten der „Büchel17“ sind Mitglieder der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK), der „Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs – Ärzte in sozialer Verantwortung“ (IPPNW), der katholischen Friedensorganisation „pax christi“, der Quäker und des „Netzwerk Friedenssteuer“.


Eine hübsche ältere Dame mit schulterlangen silbergrauen Haaren und frischer Gesichtsfarbe hält fröhlich schmunzelnd ein selbst gemaltes Plakat vor sich: "Atomwaffen auf die Anklagebank". Im Hintergrund eine sommergrüne Buchenhecke.

Ariane Dettloff bei einer Mahnwache vor dem Amtsgericht Cochem: „Atomwaffen auf die Anklagebank!“, 24.6.2020. Foto: Stefanie Intveen

Pressekontakt:
Ariane Dettloff, ariane.dettloff@contraste.org, Tel. 0221 315783 oder 0176 53766189
Stefanie Intveen, stefanie.intveen@web.de, Tel. 0151 560 949 20

Gerichtsverhandlung und Mahnwache

Montag, 12.4.2021, 8:30 Uhr
Amtsgericht Cochem, Saal 100, Ravenéstraße 39, Cochem

Mahnwache und Gelegenheit für Interviews ab 7:30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude

Dokumente

Ariane Dettloff – Lebenslauf und Positionen

Fotos der „Go In“-Aktion vom 30.4.2019 im Flickr-Album „Büchel17“.

Medien und Gerichtsdokumente der Gruppe „Büchel17“.

Hintergrund

SWR Wissen: Video (27 Min.) „Atomkrieg aus Versehen“: Revolutionäre Militärtechnik macht es möglich, dass KI autonom einen Atomschlag auslösen könnte. Wird der Mensch überflüssig und steigt so die Kriegsgefahr?
Mit Beiträgen von Karl Hans Bläsius, Ulrich Kühn, Kersten Lahl, Rolf Mützenich. Das Video ist verfügbar bis 25.3.2026.


Spenden

Über Spenden zur Deckung der Kosten der Prozessgruppe „Büchel17“ freuen wir uns:

Empfänger: Uwe Lutz-Scholten, Diemelsee
Stichwort: Büchel17
IBAN DE64 5235 0005 0000 7696 87 / BIC HELADEF1KOR

Prozessbegleitung

Mehrere Mitglieder der DFG-VK Gruppe Köln werden Ariane in Cochem begleiten und unterstützen. Wir treffen uns zur Mahnwache  am 12.4.2021 um 7:30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude in Cochem, beobachten anschließend das Gerichtsverfahren und zählen auf die Klarstellung durch das Gericht, dass Ziviler Ungehorsam ein legales Mittel zur Beseitigung illegaler Massenvernichtungswaffen ist.

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