Unterstützen: Ziviler Ungehorsam gegen Atomwaffen auf Bundeswehr-Flugplatz Büchel – „Picknick-Gruppe“ von Büchel17 am 3.6.2020 vor Gericht

Es folgt die Einladung und Pressemitteilung der Gruppe Büchel17, die mit einem Picknick und einer Mahnwache gewaltfrei den militärischen Betrieb auf dem  Bundeswehr-Flugplatz und Atombomben-Standort Büchel (Eifel) am 30.4.2019 unterbrochen hat.


Ziviler Ungehorsam gegen Atomwaffen auf Bundeswehr-Flugplatz Büchel (Eifel): „Picknick-Gruppe“ von Büchel17 vor Gericht

Gerichtsverfahren gegen fünf Friedensaktivist*innen
3.6.2020, 8:30 Uhr, Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem

Mahnwache mit Fotogelegenheit
3.6.2020, ab 7:30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude

Herford / Nürnberg / Lüchow-Rehbeck / München / Ortenberg (Baden), 25. Mai 2020. Wegen eines etwa dreistündigen „Atomwaffenfreien Picknicks“ zwischen der äußeren und inneren Umzäunung des Bundeswehr-Flugplatzes Büchel (Eifel) werden fünf Mitglieder der Gruppe „Büchel17“ am 3. Juni 2020 dem Amtsgericht Cochem erklären, warum sie ihren Zivilen Ungehorsam für die Beendigung der „Nuklearen Teilhabe“ Deutschlands für notwendig hielten; die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vor.

Hinter einem Bauzaun und vor einem weiteren Zaun stehen drei ältere Herren. Vor ihnen liegt eine gelbe Tischdecke mit Porzellangeschirr und einem dicken gelbblühenden Strauß Ginsterzweige in einer Vase. Am Zaun vorn sind Schilder "Militärischer Sicherheitsbereich. Unbefugtes Betreten verboten. Vorsicht Schusswaffengebrauch", "Videoüberwachung" und "Ziviler Sicherheitsbereich! Kein Atomwaffengebrauch! Betreten erwünscht. Die Zivilgesellschaft"

Büchel17 beim „Atomwaffenfreien Picknick“ im „Zivilen Sicherheitsbereich“ zwischen zwei Umzäunungen des Atomwaffenstandorts Büchel, 30.4.2019. Foto: Büchel17

Die jetzt zwischen 60 und 77 Jahre alten Friedensaktivist*innen überwanden am 30.4.2019 den äußeren befestigten Bauzaun, an dem sie ein Schild mit der Aufschrift „Ziviler Sicherheitsbereich! Betreten erwünscht. Kein Atomwaffengebrauch! Die Zivilgesellschaft“ angebracht hatten, und ließen sich auf einer blumengeschmückten Picknickdecke nieder, wo sie frühstückten und Friedenslieder sangen.

Zeitgleich überwanden zwölf weitere Mitglieder der Gruppe „Büchel17“ beide Umzäunungen und hielten auf dem Militärgelände eine Mahnwache ab. Die gemeinschaftliche Aktion führte zeitweise zur Unterbrechung des militärischen Flugbetriebs. Die zweite Gruppe wurde ebenfalls angeklagt; die Verhandlung findet am 24.6.2020 statt.

Die Aktivist*innen wollen den fortgesetzten Rechtsbruch der Stationierung von Atomwaffen auf deutschem Staatsgebiet vor Gericht bringen. Ihr Ziel ist es, den Abzug der Atombomben aus Büchel und das Verbot von Atomwaffen durchzusetzen.


Hintergrundinformationen

Die „Picknick-Gruppe“ von Büchel17:

Eine Ärztin (68 J.) aus Nürnberg; ein Heilerziehungspfleger (60 J.) aus Ortenberg (Baden); ein Rentner (77 J.) aus Lüchow-Rehbeck; ein Diplom-Sozialarbeiter i. R. (77 J.) aus München; ein Musiker (70 J.) aus Herford.

Ziviler Ungehorsam zur Abschaffung der Atomwaffen in Büchel seit 1997

Gewaltfreie Aktionen zur Durchsetzung des Abzugs der Atomwaffen aus Deutschland finden seit 1997 in Büchel statt. Zahlreiche Aktivistinnen und Aktivisten schnitten den Militärzaun auf, betraten des Militärgelände („Go-In“), hielten nicht genehmigte Versammlungen ab, riefen zu Befehlsverweigerung, Blockaden, Go-In-Aktionen und zum „Whistleblowing“ auf. Seitdem wurden mindestens 95 Menschen wegen Straftaten im Zusammenhang mit solchen Aktionen Zivilen Ungehorsams angeklagt, einige von ihnen mehrmals. Darüber hinaus gab es einige Bußgeldbescheide wegen Ordnungswidrigkeiten. Dreizehnmal gingen Menschen ins Gefängnis, nachdem sie wegen Teilnahme an gewaltfreien Aktionen in Büchel verurteilt worden waren. Derzeit dürften wegen Aktionen Zivilen Ungehorsams zur Abschaffung der Atomwaffen in Büchel 36 Strafverfahren laufen. Außerdem sind fünf [Korrektur der ursprünglichen Pressemitteilung – d. Red.] Verfassungsbeschwerden anhängig. Die nächsten Verhandlungen im Amtsgericht Cochem wegen Zivilen Ungehorsams in Büchel sind terminiert für den 8., 10. und 24. Juni sowie für den 2. und 7. September 2020.

Quelle: Martin Otto, GAAA

Informationen zur Aktion Zivilen Ungehorsams am 30.4.2019:
Fotos vom 30.4.2019 (Bitte um Namensnennung „Büchel17“) im Album „Büchel17“ auf Flickr

Pressemitteilung vom 30.4.2019

Pressekontakt:
Stefanie Intveen, 0151 56094920, stefanie.intveen@web.de
Hintergrundinfos zu weiteren Strafverfahren wegen Aktionen Zivilen Ungehorsams in Büchel erteilt Martin Otto, Gewaltfreie Aktion Atomwaffen abschaffen, per Email: jur.folgen@gaaa.org

Pressemitteilung als pdf zum Download


Wir weisen jetzt schon darauf hin, dass unser Mitglied Ariane Dettloff mit der zweiten Gruppe von Büchel17 am 24. Juni 2020 vor dem Amtsgericht Cochem ihre Aktion Zivilen Ungehorsams gegen die in Büchel stationierten Massenvernichtungswaffen erklären wird. Mitreisende Unterstützer*innen – gerne aus der Mayors-for-Peace-Stadt Köln – sind sehr willkommen!

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