Ziviler Ungehorsam gegen Atombomben in der Eifel – Kölner Journalistin hofft auf Freispruch durch Landgericht Koblenz

Wir dokumentieren unsere Pressemitteilung vom 28.1.2020.


Köln, den 28. Januar 2020. Die Kölner Journalistin Ariane Dettloff (76 J.) hofft auf einen Freispruch durch das Landgericht Koblenz am 4.2.2020 im Berufungsverfahren zu einem „Go-In“ auf dem Bundeswehr-Flughafen Büchel (Eifel), an dem sie mit der Gruppe „Widerständige Alte“ teilgenommen hatte.

Die fünf Friedensaktivist*innen im Alter von jetzt 67 bis 79 Jahren erregten bundesweit Aufmerksamkeit, als sie am 23.7.2018 die militärischen Sicherheitsanlagen überwanden und auf der Startbahn musizierten, um den militärischen Übungsbetrieb zu unterbrechen. Dort werden nach übereinstimmenden Presseberichten etwa zwanzig US-Atombomben B61 gelagert, die jeweils über eine vielfache Sprengkraft der 1945 in Hiroshima und Nagasaki explodierten Bomben verfügen.

Das Amtsgericht Cochem verurteilte die Gruppe am 12.12.2018 wegen Hausfriedensbruchs; die Angeklagten legten Berufung ein. Aus ihrer Sicht ist Ziviler Ungehorsam ein legales Mittel, um auf gravierende Völkerrechtsverstöße der Bundesrepublik Deutschland hinzuweisen.

Der Kölner Bundestagsabgeordnete Matthias Birkwald (Die Linke) schrieb anlässlich des bevorstehenden Verfahrens in einem Brief:

Friedlicher Protest gegen die atomare Bedrohung und der Einsatz für ein Land ohne Atomwaffen dürfen nicht kriminalisiert werden. Eine Aktion, welche bei der Bundesregierung einen nicht umgesetzten Verhandlungsauftrag des Bundestages anmahnt, gehört erst recht nicht auf die Anklagebank.

Der Bundestag hatte 2010 die Bundesregierung aufgefordert, für den Abtransport der US-Atombomben aus Deutschland zu sorgen.

Unterstützung kam auch vom Kölner Bezirksbürgermeister Andreas Hupke (Grüne). Er hoffe und wünsche

der mutigen Ariane Dettloff von ganzem Herzen, dass das Landgericht in Koblenz ihr couragiertes Engagement für eine Atomwaffenfreie Welt

so würdige, dass sie „als unbescholtene Staatsbürgerin das Gerichtsgebäude verlassen“ könne.

Kölner Mitglieder der Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e. V. (DFG-VK) begleiten Ariane Dettloff nach Koblenz. Der öffentlichen Verhandlung geht eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude voraus.

Ein schlanker älterer Herr in blauer sportlicher Jacke und Jeans spricht in ein Mikro. Im Hintergrund ein Transparent mit der Aufschrift "Zum Gedenken an die Atombombenopfer", "Hiroshima", "Nagasaki"

Kölner Bezirksbürgermeister Andreas Hupke bei der Gedenkfeier für die Opfer der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki. Hiroshima-Nagasaki-Park Köln, 10.8.2019. Foto: Stefanie Intveen


Dienstag, 4.2.2020, 13:00 Uhr, Öffentliche Gerichtsverhandlung 
Landgericht Koblenz, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz, Saal 48 

Dienstag, 4.2.2020, ab 12:00 Uhr, Mahnwache 
vor dem Landgericht Koblenz 

Montag, 3.2.2020, 19:30 Uhr, Öffentlicher Vortrag „Atomkrieg aus Versehen“ 
Katholische Hochschulgemeinde Koblenz, Löhrrondell 1a, Koblenz Öffentlicher Vortrag Prof. Dr. Karl Hans Bläsius: „Atomkrieg aus Versehen“ 

Prof. Dr. Karl Hans Bläsius ist Informatiker an der Universität Trier und forscht u. a. zu computergestützten Frühwarn- und Entscheidungssystemen 

Kontakt 
Ariane Dettloff, arianedettloff@ina-koeln.org, Tel. 0176 53766189 
Michael Sünner, michael.suenner@netcologne.de, Tel. 0174 9509932 


Pressemitteilung als pdf zum Download.

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