Rechtsprechung

Vier Männer und eine Frau halten Transparente mit Aufschriften wie "Für eine legale Möglichkeit der Verhinderung von Massentötungsübungen" oder "Atomwaffenverbotsvertrag ratifizieren jetzt!" und "Atomwaffen sind völkerrechtswidrig". Im Hintergrund städtische Wohn- und Verwaltungsgebäude.

Nach Berufungsprozess wegen zivilem Ungehorsam auf Atombomben-Stützpunkt: Friedensaktivist regt Normenkontrollverfahren zur „Nuklearen Teilhabe“ an

Weimar / Koblenz, 19.5.2024. Das Landgericht Koblenz bestätigte am 16.5.2024 in einem Berufungsverfahren die Verurteilung des Weimarer Atomwaffengegners Johannes Wollbold zu 60 Tagessätzen und erklärte, die Grundgesetzwidrigkeit der sogenannten Nuklearen Teilhabe Deutschlands sei nicht...

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