Sofortiger Stopp deutscher Waffenlieferungen an Israel
Freiburg/Berlin. Im Lichte der gerade ergangenen Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes im Verfahren Nicaragua gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen möglicher Beihilfe zum Völkermord und anderer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht fordern das RüstungsInformationsBüro (RIB) und die International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) die Bundesregierung auf, mit sofortiger Wirkung alle Waffenlieferungen an Israel zu stoppen.
„Auch wenn der IGH in seinem Entschluss heute die Anordnung vorläufiger Maßnahmen abgelehnt hat, so darf dies nicht als Bestätigung oder Freibrief für die Bundesregierung verstanden werden.“ Meint Stephan Möhrle, der als Council des RüstungsInformationsBüros am Internationalen Strafgerichtshof auch die Verfahren am Internationalen Gerichtshof beobachtet. „Viel eher macht der IGH in seiner Entscheidung klar, dass es nur dem spezifischen deutschen Genehmigungsverfahren – welches zwischen Kriegswaffen und Rüstungsgütern unterscheidet – zu verdanken ist, dass der Anteil als Kriegswaffen eingeordneter und exportierter Güter zu gering sei, um als die Beteiligung an einem Völkermord gelten zu können. Dies bedeutet aber auch in aller Deutlichkeit, dass der Export der entsprechenden Güter aus der Bundesrepublik umgehend eingestellt werden muss, da sonst zu einem späteren Zeitpunkt ein solcher Tatbeitrag gegeben sein könnte.”
Zudem hatte Medienberichten zu Folge bereits gestern das Berliner Verwaltungsgericht der Bundesregierung mitgeteilt, dass bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren über deutsche Waffenlieferungen nach Gaza keine Kriegswaffenexportlizenzen an Israel mehr erteilt werden dürfen und eine Darstellung der bisherigen Genehmigungspraxis verlangt.
“Das Verhalten, Argumentieren und Taktieren der Bundesregierung beim Waffenexport nach Israel oder in andere Krisenregionen der Welt durch die jeweils grün geführten Ministerien für Wirtschaft und Äußeres vor deutschen Verwaltungsgerichten und dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag ist derart blamabel, dass die Notwendigkeit eines klaren und scharfen Rüstungsexportkontrollgesetzes auf der Hand liegt, das die Koalition verbindlich versprochen hat, aber nicht umsetzt, und das die Bindung der Exekutive an das Völkerrecht sicherstellt ”, sagt dazu der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer.
Als Organisationen, die sich für Frieden und Menschenrechte einsetzen, sehen wir es als unerlässlich an, dass Deutschland in seiner Außen- und Sicherheitspolitik umfassende ethische Grundsätze und Menschenrechte in den Vordergrund stellt.
Bereits in der ersten Entscheidung des IGH im Fall Südafrika gegen Israel im Januar hat das Gericht umfangreiche Maßnahmen angeordnet. Im März hatte sich die Lage im Gazastreifen soweit verschlechtert, dass das Gericht weitere Maßnahmen erlassen hat. Verschiedene Medien berichten von der Möglichkeit eines bevorstehenden Haftbefehls gegen den israelischen Ministerpräsidenten. Der US-Präsident hat bereits angekündigt, dass im Falle eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofes für Netanjahu das Gericht mit Sanktionen zu rechnen habe. Diese Entwicklungen müssen für unsere Regierung deutliche Zeichen sein, dass die eigene Politik hinter den Ansprüchen einer allverbindlichen völkerrechtskonformen Außen- und Sicherheitspolitik zurückbleibt.
Die jüngsten Ereignisse im Nahen Osten erfordern ein Umdenken in der Art und Weise, wie Konflikte gehandhabt und gelöst werden. Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch nicht-staatliche Organisationen wie Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen am 07. Oktober 2023 sind keine Rechtfertigung für weitere Völkerrechtsverletzungen durch den Staat Israel. Waffenlieferungen an Konfliktparteien verschärfen die Situation und führen zu weiteren Verlusten unschuldiger Menschenleben. “Es ist daher unbedingt notwendig, dass Deutschland seine Rolle als Friedensstifter wahrnimmt und durch den Stopp von Waffenlieferungen ein klares Zeichen gegen die Fortsetzung der Gewalt setzt,” sagte Ruth Rohde, Vorstandsmitglied des RüstungsInformationsBüros.
Wir appellieren deswegen an die Bundesregierung:
- Unverzüglich alle Rüstungsexporte nach Israel zu stoppen und bestehenden Waffenlieferungsverträge mit Israel auszusetzen.
- Eine gründliche Überprüfung der bisherigen Rüstungsexportpolitik vorzunehmen und sicherzustellen, dass diese den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht.
- Aktiv an der Förderung von diplomatischen, friedlichen und gerechten Lösungen für den Nahostkonflikt zu arbeiten.
- Sich in einem ersten Schritt für einen sofortigen, permanenten Waffenstillstand sowie für einen Geisel- und Gefangenenaustausch einzusetzen
Für weitere Informationen oder Rückfragen kontaktieren Sie bitte:
Lucas Wirl, 0176-64103500
RüstungsInformationsBüro e.V., Stühlingerstraße 7, 79106 Freiburg, rib@rib-ev.de
Wissenschaftliche Anfragen bitte an:
Stephan Möhrle, LL.M. [Mail], Mitglied im RIB-Vorstand und Assistant Council am Internationalen Strafgerichtshof.
Promoviert bei Prof. Dr. Claudia Seitz zu den Einflüssen des internationalen Rechts auf den Waffenhandel
Ruth Rohde, M.A., [Mail], Mitglied im RIB-Vorstand
Holger Rothbauer, LL.M. [Mail], Rechtsanwalt
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