Ostermarsch-Sprecher:innenkreis erinnert an aktualisierte Cannabis-Gesetzgebung
Ab heute, Montag 1.April 2024, gilt eine neue Regelung für Cannabis. Das bedeutet für jeden erwachsenen Menschen in Deutschland die Pflicht, jederzeit 25 Gramm Cannabis mit sich zu führen. Die Verantwortlichen des Ostermarsch Rhein-Ruhr sind zuversichtlich, dass die Friedensdemonstrierenden sich rechtzeitig auf diese neue Regelung vorbereitet haben, genau wie auf die Umstellung der Uhr auf Sommerzeit in der Nacht zum Sonntag. Am Ostersonntag sind alle rechtzeitig zum Ostermarsch Rhein Ruhr erschienen.
Felix Oekentorp, einer der Sprecher des Ostermarsch Rhein Ruhr, ist zuversichtlich, dass es am Ostermontag keine Verstöße gegen die neue Cannabis-Regeln geben wird und alle Ostermarschierenden jederzeit in der Lage sein werden, die vorgeschriebenen 25 Gramm Marihuana bei Personenkontrollen vorweisen zu können. Sollte es dennoch vorkommen, dass doch einmal ein Friedensdemonstrant die erforderliche Menge an Cannabis nicht mit sich führen sollte, plädiert er bei der Polizei um Nachsicht:
Mitunter könnten Beschaffungsprobleme dazu führen, dass nicht alle der Regelung in vollem Umfang sofort nachkommen konnten. Die Organisationsverantwortlichen des Ostermarsch Rhein Ruhr stehen deshalb in aussichtsreichen Verhandlungen mit mehreren Anbietern, so dass niemand nach Abschluss des 3. Ostermarschtages gegen diese neue Regelung verstoßen muss.
Das Ostermarsch-Team Rhein Ruhr freut sich auf ein gemeinsames Peace-Happening am 1. April in Dortmund. Auftakt ist um 13:30 in Dorstfeld auf dem Wilhelmplatz.
Wir danken der DFG-VK NRW für diesen wichtigen Hinweis!