Nachtrag: Atomwaffengegner*innen auf der Anklagebank

Cochem/Eifel Am 4. März 2024 stehen wieder zwei deutsche Atomwaffengegner*innen vor dem Amtsgericht Cochem. Miriam Krämer, 58, aus Ahlen und Gerd Büntzly, 74, aus Herford verteidigen sich dort gegen den Vorwurf eines „Hausfriedensbruchs“ im Atomwaffenstandort Büchel, wo etwa 20 US-amerikanische Atombomben für einen Einsatz durch deutsche Soldaten im Rahmen der sogenannten Nuklearen Teilhabe lagern. Dies verstößt gegen den auch von Deutschland ratifizierten Atomwaffensperrvertrag.

Ihren Zivilen Ungehorsam – unerlaubtes Betreten des Militärgeländes – sehen die Aktivist*innen aufgrund der von hier ausgehenden Gefahr eines Atomwaffeneinsatzes nicht nur als gerechtfertigt, sondern notwendig an. Daher beteiligten sie sich am 8.5.23 an einem Go-In von insgesamt sieben Atomgegner*innen auf den Fliegerhorst Büchel, wo man sich derzeit auf die „Modernisierung“ der Atombomben vorbereitet. Diese sollen durch neue B61-12 ersetzt werden, die in ihrer Sprengkraft variabel und zielgenauer sein sollen – ausdrücklich, um sie „besser einsetzbar“ zu machen. Die in die Jahre gekommenen „Tornado“-Flugzeuge (derzeit üben sie den Atomkrieg in Nörvenich) sollen jetzt gegen US-amerikanische Tarnkappenbomber F-35 als Atomwaffenträger ausgetauscht werden.

Gerade in Zeiten atomarer Drohungen aus Moskau, denen allerdings auch die US-amerikanische Doktrin eines möglichen Ersteinsatzes dieser Massenvernichtungswaffen gegenübersteht, sehen Friedensbewegte wie Krämer und Büntzly eine akute Gefährdung für die Menschen sowie der Umwelt weit über Deutschland hinaus. Die kürzlich losgetretene Debatte über EU-eigene oder gar deutsche Atomwaffen bestärkt ihre Besorgnis.

Zitat von Miriam Krämer:

Gerade jetzt, wo manche Politiker*innen eigene Atomwaffen fordern, halte ich einen
Hinweis auf diesen Völkerrechtsbruch für wichtig. Es ist unsinnig, dass auf
„Hausfriedensbruch“ auf einem Gelände verklagt wird, dessen Tor offenstand. Wir haben
das Gelände gewaltfrei für eine Mahnwache am 8. Mai, dem Jahrestag des Endes des
Zweiten Weltkriegs betreten. Dort besteht kein „Hausfrieden“, der daher durch unsere
Protestform auch nicht gebrochen werden konnte.

Wegweiser der Stadt Köln zum Atomwaffenverbot vor dem Amtsgericht Cochem am 3. Juni 2018. Foto: Stefanie Intveen


Wie bei vorangegangenen Prozessen im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die stillschweigende Vorbereitung oder Inkaufnahme eines nuklearen Massenmords mit Hilfe der Bundeswehr unterstützte wieder eine kleine Delegation aus Köln die beiden zivil Ungehorsamen mit einer Mahnwache vor dem Gericht und der Beoabachtung des Verfahrens.

 

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