DFG-VK: „Die Wehrpflicht-Pläne von Eva Högl: Falsch und undurchdacht!“

Es folgt eine Pressemitteilung der DFG-VK vom 5.7.2020:

Die vor wenigen Wochen gewählte Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags und Eva Högl (SPD) spricht sich für eine Wiedereinführung der Wehrpflicht aus. Dazu erklärt die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK):

Schulterporträt einer energisch aussehenden Dame mittleren Alters mit kurzen auf der Seite gescheitelten blonden Haaren und professionell geschminktem Gesicht mit weißer Bluse und schwarzem Blazer.

Dr. Eva Högl. Foto (9.4.2017): Benno Kraehahn

Als DFG-VK haben wir seit der Wiedereinführung der Wehrpflicht 1956 bis zu ihrer Aussetzung 2011 Hunderttausende junger Männer beraten und sie bei ihrer staatlichen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz begleitet. Diese erfolgreiche Beratungstätigkeit würden wir im Fall der Wiedereinführung der Wehrpflicht umgehend flächendeckend wieder aufnehmen.

Der Bundesausschuss der DFG-VK als höchstes Gremium der ältesten und größten deutschen Friedensorganisation zwischen den zweijährlichen Bundeskongressen hat sich auf seiner Sitzung am 4./5. Juli mit der neuerlichen Wehrpflicht-Diskussion beschäftigt und erklärt dazu:

Es ist eine alte Märchenerzählung, dass die Wehrpflicht eine demokratische Sicherung gegen die Ausbreitung des Rechtsextremismus im Militär sei. Diese Behauptung wird auch durch Wiederholung nicht wahr. Als DFG-VK erinnern wir an diese Punkte:

  • Die Bundeswehr ist strikt hierarchisch aufgebaut und funktioniert nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam. Haltung, Bewusstsein, Kultur und Geist werden von Offizier- und Unteroffizierkorps geprägt, also von Zeit- und Berufssoldaten, nicht aber von Wehrpflichtigen am Ende der Befehlskette. Entscheidend dafür, dass Militär nicht zum Sammelbecken für Rechtsextremisten wird, sind klare Vorgaben bei der Personalauswahl, politisch-demokratische Bildung und strenge Kontrolle durch die Politik.
  • Hintergrund für den Vorschlag von Eva Högl sind die Vorkommnisse beim sog. Kommando Spezialkräfte (KSK). Gerade aber wegen der besonderen Spezialisierung würden auch bei einer Wiedereinführung der Wehrpflicht beim KSK keine Wehrpflichtigen eingesetzt werden (können).
  • Nach dem Grundgesetz (Artikel 12a) können nur Männer zum Dienst bei der Bundeswehr verpflichtet werden. Eine solche Form der Ungleichbehandlung wäre heutzutage gesellschaftlich nur noch schwer vermittelbar und akzeptabel. Für eine Grundgesetzänderung gälte aber die hohe Hürde einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.
  • Ebenfalls vom Grundgesetz verboten ist die von Annegret Kramp-Karrenbauer ins Spiel gebrachte allgemeine Dienstpflicht.
  • Der Blick in die deutsche Geschichte zeigt: Eine Wehrpflicht steht gerade nicht für Demokratie und Abwehr von Extremismus. Es war Hitler, der vier Tage nach seiner Ernennung zum Reichskanzler in einer Rede vor den Spitzen der Reichswehr die Wiedereinführung der Wehrpflicht ankündigte und 1935 umsetzte. Mit der Wehrpflichtarmee Wehrmacht führte das nationalsozialistische Deutschland seine verbrecherischen Angriffskriege.

Für Interviews oder bei Nachfragen nehmen Sie bitte jederzeit telefonisch unter 0176 23575236 oder per E-Mail unter svg@dfg-vk.de Kontakt auf!

Stuttgart, 5. Juli 2020

Pressemitteilung als pdf zum Download.

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