Kölner Friedensforum: Versammlungsrecht und Infektionsschutz vereinbar machen!

Osterspaziergang für Frieden, internationale Zusammenarbeit, Gesundheit und Grundrechte in Köln

Köln, 8.4.2020. Trotz des nach der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) geltenden Versammlungsverbots beginnt auf dem Heinrich-Böll-Platz in Köln am 11. April 2020 um 14:00 Uhr ein „Osterspaziergang für Frieden, internationale Zusammenarbeit, Gesundheit und Grundrechte“. Dazu wurde die Stadt Köln um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §11 (3) CoronaSchVO gebeten.

Das teilt das Kölner Friedensforum mit, welches die ursprünglich mit Musik- und Redebeiträgen geplante Kundgebung abgesagt hat. Unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Infektionsschutzes soll es statt einer Menschenansammlung in der Kölner Altstadt nun einen Spaziergang in einer lockeren Reihe geben, der vom Heinrich-Böll-Platz über die Hohenzollernbrücke und das Kennedy-Ufer zur Zoobrücke führt, wo die Kundgebung endet.

In seinem am 4.4.2020 veröffentlichten Aufruf betont das Friedensforum, zur Lösung der aktuellen Krise der Gesundheitsvorsorge und der nationalen Gesundheitssysteme sei internationale Zusammenarbeit erforderlich. Die für die Rüstungsausgaben vorgesehenen Geldmittel von rund 50 Milliarden Euro sollten für „Gesundheit, Umwelt, Bildung Soziales sowie Konfliktprävention“ eingesetzt werden. Der Text zieht eine Parallele zur Herstellung der globalen Klimagerechtigkeit.

Denn die Politik der Konfrontation, der internationalen Konkurrenz und des nationalen Egoismus löst keine Probleme. Sie ist das Problem selbst,

heißt es darin weiter.

Eine schlanke Dame mit blonden kurzen Haaren und grauer Baumwollbluse spricht in ein Mikro.

Beate Hane-Knoll (ver.di) beim Auftakt zum Ostermarsch Rhein-Ruhr am 20.4.2019, Breslauer Platz, Köln. Foto (copyright): Hans-Dieter Hey, www.r-mediabase.eu.

Beim letztjährigen Kölner Ostermarsch-Auftakt hatte die Krankenschwester und Gewerkschafterin Beate Hahne-Knoll die Aufrüstungspolitik der Bundesregierung angesichts des Sparkurses in der Gesundheitspolitik als „absurd“ und „menschenverachtend“ kritisiert. Wegen des Personalmangels im Gesundheitswesen müssten Betten reduziert und Stationen geschlossen werden. Eine angemessene Versorgung von Patienten in Krankenhäusern und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen sei oftmals nicht möglich; Hygienestandards könnten nicht eingehalten werden.

Die Forderungen der Friedensbewegung nach Abrüstung und Umlenkung der  Ressourcen in zivile Bereiche wie Gesundheit, Bildung, Soziales sind aktueller denn je,

sagte eine Sprecherin des Kölner Friedensforums. Umso wichtiger sei es, dass die kritische Auseinandersetzung mit der Regierungspolitik weitergehe. Der angekündigte Osterspaziergang könne an der frischen Luft stattfinden, ohne Menschen zu gefährden. Die Teilnehmer*innen sollen jeweils einzeln oder zu zweit im Abstand von mindestens zwei Metern hintereinander gehen und sind aufgerufen, eigene Plakate oder Friedensfahnen mitzubringen. Außerdem regen die Veranstalter an, einen Mundnasenschutz anzulegen, der mit Friedenssymbolen gestaltet werden könne.

Die Sprecherin gab sich zuversichtlich, dass die Teilnehmer*innen die geltenden Infektionsschutzregeln einhalten würden, und dass die Stadt Köln das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung achten werde.


Osterspaziergang für Frieden, internationale Zusammenarbeit, Gesundheit und Grundrechte in Köln

Samstag, 11. April 2020, 14:00 Uhr

Heinrich-Böll-Platz -> Hohenzollernbrücke -> Kennedy-Ufer -> Zoobrücke, Köln

Kurzfristige Änderungen möglich – Veranstalter bitten um Beachtung der zum Schutz vor Infektionen geltenden Verhaltensvorschriften

Pressekontakt:
Peter Förster, forstpeter82@googlemail.com, 0178 3291379
Stefanie Intveen, stefanie.intveen@web.de  , 0151 56094920

Hinweise:

Köln am 11.4.2020: Oster-Spaziergang für Frieden, internationale Zusammenarbeit, Gesundheit und Grundrechte. Das Kölner Friedensforum lädt zum Spaziergang ein.

Beate Hane-Knoll (ver.di): Geld fehlt im Gesundheitswesen – Aufrüstung ist menschenverachtend! Rede beim Auftakt des Ostermarsches Rhein-Ruhr am 20.4.2019 in Köln.

11 (3) CoronaSchVO

Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz Ausnahmen zulassen, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Mindestabstände) sichergestellt haben. Satz 1 gilt entsprechend für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18380 (Download 8.5.2020)

Pressemitteilung als pdf

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