„Widerständige Alte“ für Atomwaffenabrüstung: Berufungsprozess in Koblenz
Wir dokumentieren eine Pressemitteilung vom 16.1.2020.
Berufungsprozess in Koblenz gegen fünf Senior*innen wegen „Go-In“ auf die Startbahn des Bundeswehr-Flugplatzes Büchel (Eifel)
„Widerständige Alte“ fordern Abzug der US-Atomwaffen und Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen
Köln/Erlangen/Nürnberg/Hilpoltstein/Lübtheen, 16.1.2020. „Atomwaffen auf die Anklagebank!“ fordern fünf „Widerständige Alte“ (zwischen 67 und 79 Jahren), die am 4. Februar 2020 im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Koblenz ihren gewaltfreien Zivilen Widerstand gegen die völkerrechtswidrige Stationierung von Atombomben in Deutschland rechtfertigen werden.
Die Staatsanwaltschaft klagt sie wegen „Hausfriedensbruch“ des Bundeswehr-Flugplatz Büchel (Eifel) an, auf dem 20 US-Atombomben stationiert sind. Insgesamt sieben Menschen hatten den Militärflugplatz am 23. Juli 2018 unautorisiert betreten und damit zeitweise den Flugbetrieb unterbrochen. Auf der Startbahn brachten sie ihren Protest mit Musik und „Saatbomben statt Atombomben“ zum Ausdruck. Das Amtsgericht Cochem verhängte dafür im Dezember 2018 je 30 Tagessätze Strafe (in einem Fall 60). Die Beklagten legten Berufung ein.
Nach der Kündigung des INF-Vertrags und in Ermangelung ernsthafter Abrüstungsverhandlungen sei der Abzug der US-Atombomben B61 aus Büchel dringend notwendig, so eine Sprecherin der Gruppe. Atombomben seien Angriffsziele, und der aktuelle USA-Iran-Konflikt könne zu einem Stellvertreterkrieg zwischen den USA und anderen Atommächten werden.
Im Rahmen der „Nuklearen Teilhabe“ Deutschlands üben Bundeswehrsoldaten in Büchel täglich mit Tornado-Kampfflugzeugen den Abwurf von US-Atombomben. Im Kriegsfall würden deutsche Piloten unter dem Oberbefehl des US-Präsidenten die Bomben ins Zielgebiet fliegen.
Die Beklagten verlangen dagegen die Erfüllung des Atomwaffensperrvertrags (Non-Proliferation Treaty, NPT) vom 5. März 1970. Sowohl die „Nukleare Teilhabe“ als auch die Weigerung der Atomwaffenstaaten, ihre Arsenale abzurüsten, verstoße gegen den Vertrag, erläutert die Sprecherin. Die Bundesregierung solle zudem den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen unterzeichnen.
Der in Büchel täglich von deutschen Soldaten mit US-Bomben geübte Atomkrieg ist ein Verbrechen an der Menschheit – sich dagegen aufzulehnen sollte Bürgerpflicht sein,
so die Beklagte Ariane Dettloff aus Köln.
Unter den Beklagten sind Mitglieder der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK), der „Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs – Ärzte in sozialer Verantwortung“ (IPPNW), der katholischen Friedensorganisation „pax christi“, des „Forum Friedensethik in der Evangelischen Landeskirche in Baden“, der Quäker und des „Netzwerk Friedenssteuer“.
Angeklagt sind: Ariane Dettloff, Journalistin aus Köln; Susanne Großmann, Grundschullehrerin aus Erlangen; Brigitte Janus, Ärztin aus Nürnberg; Herbert Römpp, Diakon aus Hilpoltstein (Bayern) und Ernst Ludwig Iskenius, Arzt aus Lübtheen. Alle sind indirekt über ihre Mitgliedschaften bei ICAN, IPPNW oder den Quäkern Friedensnobelpreisträger*innen.
Pressekontakt
Ariane Dettloff, arianedettloff@ina-koeln.org, Tel, 0221-315783
Gerichtsverhandlung und Mahnwache
Dienstag, 4.2.2020, 13:00 Uhr
Landgericht Koblenz, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz, Saal 48
Mahnwache ab 12:00 Uhr vor dem Landgericht
Öffentlicher Vortrag Prof. Dr. Karl Hans Bläsius: „Atomkrieg aus Versehen“
Montag, 3.2.2020, 19:30 Uhr,
Katholische Hochschulgemeinde Koblenz, Löhrrondell 1a
Prof. Dr. Karl Hans Bläsius ist Informatiker an der Universität Trier und forscht u. a. zu computergestützten Frühwarn- und Entscheidungssystemen
Pressemitteilung als pdf zum Download.