Machst Du mit? – Solidaritätsaktion mit einem Atomwaffengegner

Machen Sie mit? / Machst Du mit?

Solidaritätsaktion mit einem Atomwaffengegner, der wegen Teilnahme an einer gewaltfreien Aktion zu einer Geldstrafe von 900 € verurteilt wurde

Im Vordergrund sitzen einige Männer und Frauen auf einem asphaltierten Weg. Dahinter, auf einem trockenen Grasstreifen stehen bewaffnete, uniformierte Soldaten, die sie bewachen. Im Hintergrund ist Wald.

Teile der Gruppe „Büchel17“ unterbrechen den militärischen Übungsbetrieb am 30.4.2019 auf dem Bundeswehr-Flugplatz und Atombombenstandort Büchel. Foto: Büchel17.

Johannes Wollbold aus Weimar hat am 30. April 2019 aus Protest gegen die Lagerung von Atomwaffen auf deutschem Boden an einer Go-In-Aktion in den Atomwaffenstützpunkt bei Büchel in der Südeifel teilgenommen. Die Aktion war gewaltfrei, weil dabei keine körperliche Gewalt gegen Menschen angewendet oder auch nur angedroht wurde. Die Aktivist*innen haben zwei Militärzäune aufgeschnitten und das Gelände des Bundeswehr-Fliegerhorsts, auf dem US-Atombomben für ihren Einsatz bereit gehalten werden, betreten. Sie haben sich bereitwillig festnehmen lassen, denn sie wollten den juristischen Folgen der Aktion nicht aus dem Weg gehen. Johannes ist per Strafbefehl rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 € = 900 € wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden.

Eine bunt gekleidete Gruppe Männer und Frauen zeigt Transparente und redet untereinander und mit am Rand stehenden Soldaten.

„Kein Geld für Krieg“ und „Atomwaffenfreie Zone – Büchel17“: Friedensaktivist*innen stören am 30.4.2019 den militärischen Übungsbetrieb in Büchel. Foto: Büchel17

Damit ist er einer von inzwischen mindestens 53 Aktivist*Innen, die wegen Aktionen des Zivilen Ungehorsams in Büchel rechtskräftig verurteilt wurden, seit dort vor 22 Jahren mit solchen Protestaktionen begonnen wurde. Einige der 53 sind mehrmals verurteilt worden – es gab bisher mindestens 67 rechtskräftige und weitere noch nicht rechtskräftige Verurteilungen wegen angeblicher “Straftaten” in Büchel. Dabei haben die Gerichte immer außer Acht gelassen, dass die nukleare Teilhabe Deutschlands einen Verstoß gegen das Völkerrecht  (Atomwaffensperrvertrag) darstellt.

Jetzt geht es um Verbreitungs- und Solidarisierungswirkung!

Um diese Wirkung zu erzielen, “verkauft” Johannes halbe Tagessätze: Wer sich mit ihm und den Aktionen des Gewaltfreien Widerstands gegen Atomwaffen solidarisiert, möge einen halben Tagessatz, also 15 €, für ihn übernehmen. Wenn 60 Menschen mitmachen, ist seine Geldstrafe getilgt.

Wer mitmachen will, überweise bitte 15 € an die

Landesjustizkasse Mainz
DE34 5451 0067 0025 3116 79 (Postbank Ludwigshafen)
Verwendungszweck: Rechnungszeichen 5221190093549, Fuer J. Wollbold

Wichtig: Bitte vor der Überweisung dem Johannes mitteilen, dass eine Überweisung beabsichtigt ist:

Johannes Wollbold,
Eduard-Rosenthal-Str. 70i,
99425 Weimar, 
jwollbold@gmx.de,
Tel. 0151 75027904.

Falls nämlich Johannes bis zu diesem Zeitpunkt erfahren hat, dass bereits 900 € für ihn in Teilbeträgen in die Justizkasse eingezahlt sind, wird er sich zurückmelden und die Aktion stoppen. So kann verhindert werden, dass zuviel Geld in die Staatskasse fließt und dort womöglich “versickert”.

Zur Beachtung: Theoretisch könnte die Übernahme von Teilen der Geldstrafe eines anderen als Strafvereitelung nach § 258 StGB gewertet werden. Aber in der Praxis ist das bei allen vorherigen Soli-Aktionen für verurteilte Atomwaffengegner*innen noch nie geschehen. 


Es ist sinnvoll, wenn gleichzeitig mit der Überweisung eine Mitteilung (Textvorschlag unten) an die Strafvollstreckungsbehörde geschickt wird:

  • als Postkarte oder Brief an die Staatsanwaltschaft, Deinhardpassage 1, 56088 Koblenz
  • oder per Mail an stako@genstako.jm.rlp.de 

Textvorschlag:

Betr.: AZ 2800 VRs 2010 Js 27417/19

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieser Tage habe ich einen halben Tagessatz à 15 € für Johannes Wollbold, Weimar auf das Konto der Landesjustizkasse Mainz überwiesen. Ich solidarisiere mich so mit der Protestaktion vom 30.4.2019 gegen die Stationierung von Atomwaffen auf dem BundeswehrStützpunkt Büchel / Eifel. Diese Form der Abschreckung ist besonders gefährlich, da sie einen Krieg mit Massenvernichtungswaffen provoziert. Ich betrachte sie somit als völkerrechts- und grundgesetzwidrig. Widerstand dagegen ist Notwehr und muss straffrei bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]


Weitere Infos zu Protest und Gewaltfreiem Widerstand gegen die Atomwaffenlagerung in Deutschland gibt es

  • auf der Internetseite der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen: www.gaaa.org
  • auf der Internetseite der Kampagne “Büchel ist überall! – atomwaffenfrei.jetzt”: www.atomwaffenfrei.de
  • auf der Aktions-Website dieser Kampagne: www.buechel-atombombenfrei.jimdo.com
  • und dort speziell zu Go-In-Aktionen in Büchel – auch zu der vom 30.4.2019: www.buechel-atombombenfrei.jimdo.com/gruppen/go-in-aktionen/

V.i.S.d.P.: Martin Otto, Frankenstr. 77, 35578 Wetzlar

Eine Dame in grüner Softshell-Jacke und ein Herr mit dunkelblauem Rucksack halten das hochgeklappte Gitter eines aufgeschnittenen Bauzauns in die Höhe, so dass die hindurchgegangenen Menschen dahinter zu sehen sind. Sie tragen ein Transparent "Büchel ist überall. Atomwaffenfrei jetzt!"

Erfolgreiche Entzäunung am Atomwaffenstandort Büchel, 30.4.2019. Foto: Büchel17

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