ECCHR: Wegweisendes Urteil zur Rolle Deutschlands im US-Drohnenprogramm

Münster/Berlin, 19. März 2019 (Pressemitteilung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)) – Im Fall „Bin Ali Jaber gegen Deutschland“ hat das Oberverwaltungsgericht Münster den drei Klägern aus dem Jemen in entscheidenden Punkten Recht gegeben. Deutschland müsse darauf hinwirken, dass die USA bei der Nutzung ihrer Militärbasis Ramstein das Völkerrecht einhalten. Bei diesen Angriffen werden immer wieder Unbeteiligte getötet.

Deutschland muss endlich das Drohnenprogramm via Ramstein stoppen! Wir hoffen nun, dass nicht mehr Menschen unter den gleichen sinnlosen Angriffen leiden müssen wie meine Familie,

erklärte Faisal bin Ali Jaber, einer der Kläger. Im August 2012 verlor seine Familie zwei Angehörige bei einem Drohnenangriff. Auf der Luftwaffenbasis in Ramstein in Rheinland-Pfalz stehen heute die wichtigsten Funkanlagen für die Steuerung der US-Drohnenangriffe. Deswegen hatten Faisal bin Ali Jaber und zwei weitere Familienmitglieder im Oktober 2014 Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Sie fordern Berlin auf, die Nutzung von Ramstein zu unterbinden. Die Bundesregierung weist jedoch jede Verantwortung zurück.

Das Urteil des OVG Münster ist ein wichtiger Schritt, um dem völkerrechtswidrigen Drohnenprogramm der USA via Ramstein Einhalt zu gebieten“, sagte Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Die US-Drohnenangriffe verstoßen gegen die Menschenrechte. „Die Bundesregierung wird sich jetzt endlich ihrer Mitverantwortung stellen müssen.

Die Klage zur Rolle Deutschlands im US-Drohnenprogramm ist Teil der rechtlichen Interventionen des ECCHR zu den Menschenrechtsverletzungen der USA im Namen der Terrorismusbekämpfung. Das ECCHR unterstützt gemeinsam mit seiner Partnerorganisation Reprieve die Kläger und ihre Rechtsanwälte. Vor Gericht werden die Kläger vom Rechtsanwalt Sönke Hilbrans aus Berlin vertreten. Beide Organisationen arbeiten seit fast zehn Jahren zu Klagen gegen US-Drohnenangriffe weltweit.


Mehrere Personen zeigen Banner, Transparente und Fahnen gegen den Drohnenkrieg.

Mahnwache Kölner Friedensgruppen vor dem Verwaltungsgericht Köln (Appellhofplatz) am 27.5.2015. Foto: privat.

Mehr Informationen (Fallbeschreibung, rechtlicher Hintergrund und Videos) zum Fall „Bin Ali Jaber gegen Deutschland“ finden Sie hierKontakt: ECCHR – Anabel Bermejo: +49 (0)30 6981 9797  / +49 (0)172 – 587 00 87, E-Mail: presse@ecchr.eu.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage am 27. Mai 2015 zunächst abgelehnt. Kölner Friedensgruppen hatten eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude am Appellhofplatz organisiert und nahmen als Zuschauer an der Verhandlung teil. Die Kläger legten später Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster ein.

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