Ins Gefängnis für eine atomwaffenfreie Welt

Vier Aktivisten sitzen vor einem Tor, an dem ein Banner mit der Aufschrift "Atomwaffenfrei" hängt. Sie haben sich weitere Banner über die Knie gelegt lachen in die Kamera. Von hinten scheint die aufgehende Sonne durchs Tor.

„Atomwaffenfrei“. Aktivisten der DFG-VK Gruppe Köln blockieren eines der Tore des Bundeswehrflugplatzes Büchel im Mai 2017. Foto: Stefanie Intveen

Traditionell wurde Ziviler Ungehorsam mit freiwilligen und unfreiwilligen Gefängnis-aufenthalten schon häufig verbunden. „Was für eine Wucht hat das, als unschuldiger Mensch ins Gefängnis zu gehen“ fragte schon Thoreau. In der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung war die Kampagne „jail for bail“ zum Massenphänomen geworden und hat großen politischen Druck erzeugt. Auch andere gewaltfreien Bewegungen nahmen bewusst Gefängnisaufenthalte in Kauf. Auch viele Aktive in der deutschen Friedensbewegung der 80iger Jahre setzten ein starkes politisches Zeichen für ihren schließlich erfolgreichen Widerstand gegen die neue Atomwaffenbewaffnung.

An diese Erfahrungen knüpft Clara Tempel (23 Jahre) von der Prozessgruppe Wider§pruch mit ihrem Entschluss an, einen Teil der verhängten Tagessätze im Gefängnis abzusitzen. . 2016 besetzte sie mit 8 weiteren Aktivist*innen die Startbahn auf dem Atomwaffenstützpunkt Büchel, um zumindest für eine kurze Zeit die *völkerrechtswidrige atomare Teilhabe Deutschlands* und die deutschen militärischen Übungsflüge zum Atomwaffenabwurf zu unterbinden. Sie wurde deshalb zu 30 Tagessätzen verurteilt. In allen nachfolgenden Instanzen konnte dieses Urteil nicht aufgehoben werden, so dass sie zur Zeit zusammen mit ihrer Mitklägerin eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, um endlich vom obersten Gericht die Völkerrechtswidrigkeit dieser atomaren Teilhabe feststellen zu lassen und deshalb ihr Handeln vom Recht gedeckt sei. Das Urteil wurde trotzdem vorläufig rechtskräftig und damit vollstreckbar.

Einen Teil der 30 Tagessätze wurden als solidarische Aktion von anderen Atomwaffengegner-*innen übernommen. Mit dem Entschluss, ihre restliche „Geldstrafe“ als „Ersatzfreiheits-strafe“ abzugelten, ist mit keinem Schuldeingeständnis verbunden. Nach wie vor ist sie überzeugt, dass der Regelübertritt Hausfriedensbruch angesichts des großen Unrechts, das von diesen Übungsflügen ausgeht, nicht nur moralisch legitim, sondern auch legal vor dem Gesetz ist und sie somit, von der Verfassung verpflichtet (siehe Artikel 25 GG), gesetzeskonform gehandelt hat.

Mit dem Entschluss, die Ersatzfreiheitsstrafe am 21.3.2019 in Hildesheim anzutreten, verbindet sie die Hoffnung, den bisher unbeachteten ständigen Völkerrechtsbruch der deutschen Bundesregierung, stärker in die Gesellschaft zu tragen und dafür zu sensibilisieren. Das wird ihr aber nur gelingen, wenn ihre Stimme im Gefängnis durch die hundertfachen Stimmen außerhalb der Gefängnismauern verstärkt und sich so ihr politisches Anliegen verbreiten lässt.

Deshalb sind während ihres Gefängnisaufenthaltes vielfältige Aktionen geplant, die auf unserer Homepage, im Newsletter und durch Pressearbeit veröffentlicht werden. Für jede_n sind entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten, sei es von zu Hause aus, sei es in Hildesheim, sei es in der Unterstützergruppe vor dem Gefängnis oder mit der eigenen politischen Gruppe vorhanden. Lasst uns Claras Stimme hörbar und sichtbar vermehren, um ein weiteres Zeichen zu setzen: Die deutsche Atomwaffenpolitik braucht eine Umkehr. Sie basiert auf permanenten Völkerrechtsbruch und Verfassungsbruch und führt am Ende zu einer atomaren Katastrophe.

Ludwig Iskenius

Eine Gelegenheit, Solidarität zu zeigen wird auch der Gerichtstermin am 10.4., ab 13.30 Uhr, Landgericht Koblenz, Karmeliterstr. 14, bei Prozess gegen einige JunePa-Mitglieder, Clara Tempel und Ludwig Iskenius sein. Öffentlichkeit erwünscht!

Harald Fuchs

De Zoch kütt! DFG-VK Gruppe Köln mit „Atombombe“ am 3. Juni 2018 auf dem Weg in die Cochemer Innenstadt. Foto: Stefanie Intveen.

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