Preisträger des Aachener Friedenspreises verurteilt

Büchel, 4.10.2017
Vor einem Jahr hatten die Aktivisten von JunepA mit Luftballons und Transparenten die Start- und Landebahn des
Fliegerhorst Büchel besetzt. Sie sind heute vom Amtsgericht Cochem wegen Hausfriedensbruch zu 30 Tagessätzen
Geldstrafe verurteilt worden.
Die vier Angeklagten, unter ihnen zwei Studenten (22 und 24 Jahre), ein Kinderarzt (65 Jahre) und eine Hebamme (54
Jahre), beriefen sich auf den rechtfertigenden Notstand und auf ihre demokratische Pflicht. „Lebendige Demokratie
braucht begrenzte Regelüberschreitungen“ so David Haase. Gleichzeitig stellten sie in Frage, ob militärisches Gelände
überhaupt Privatgelände sei oder nicht eher als öffentliches Gelände eingestuft werden müsste, wo Proteste legal seien.
Karen Semiramis Welhöner erklärte: „Das Go-In war die Fortsetzung einer Demonstration auf ein im Besitz der
Bundesrepublik Deutschland befindlichen und damit öffentlichem Gelände“.
Mit der gewaltfreien Besetzung hatten die Aktivisten auf die Lagerung von Atomwaffen in der Eifel und deren
„Modernisierung“ bzw. Austausch durch weiterentwickelte zielgenauere Waffen aufmerksam gemacht.
Im Schlusswort erklärte Ernst-Ludwig Iskenius gegenüber dem Richter: „Sie können Geschichte schreiben: Sie können
uns freisprechen und damit das Unrecht in Büchel deligitimieren. Sollten Sie uns verurteilen in der Hoffnung, andere
Menschen davon abzuschrecken, das gleiche zu tun, dann werden Sie sich irren“. Damit kündigten die Besetzer neue
Aktionen an, über die das Gericht dann immer wieder neu verhandeln müsste. In Mutlangen zur Pershing II
Stationierung gab es viele Verurteilungen wegen Nötigung, die später vom Bundesverfassungsgericht wieder aufghoben
wurde. Alle Verurteilten wurden rehabilitiert und erhielten Haftentschädigung für abgesessene Ersatzfreiheitsstrafen.
Durch die Verurteilung der vier Atomwaffengegner erwarten die Betroffenen jetzt eine mobilisierende Wirkung: „Wir
werden auch weiterhin mit vielen Menschen in Büchel ungehorsam aktiv sein- und damit immer wieder die Gerichte
konfrontieren“, so Katja Tempel, eine der Verurteilten.
Die Stationierung der US-Atomwaffen in Deutschland widerspricht geltendem Völkerrecht. Sobald der im September
2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag von 50 Staaten unterzeichnet und ratifiziert ist wird die
Völkerrechtswidrigkeit noch konkreter. Deutschland kann dem Vertrag angeblich erst beitreten, wenn die NATOAtomwaffen
aus Deutschland abgezogen sind. Die Bundesregierung hatte die Atomwaffenverbotsverhandlungen
boykottiert und den Vertrag u.a. deshalb nicht unterzeichnet.
Am 18.10.2017 um 13.30 Uhr wird ein weiterer Prozess wegen der selben Aktion vor der Jugendkammer des
Amtsgericht Cochem stattfinden. Dort werden junge Menschen (alle unter 21 Jahren) erklären, wieso sie Zivilen
Ungehorsam gegen den Wahnsinn der atomaren Bewaffnung ausüben. Die Verhandlung wird öffentlich sein.
JunepA (Jugendnetzwerk für politische Aktionen) hatte zu der gewaltfreien Besetzung des Fliegerhorsts Büchel im
letzten Jahr eingeladen. Am 1.9.2017 ist ihnen der Aachener Friedenspreis verliehen worden.
Kontakt
Clara Tempel
0151-53206000
presse-junepa@riseup.net
http://junepa.blogsport.eu

Schlussplädoyer von Ernst-Ludwig Iskenius

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