Appell an Bundestagsabgeordneten: Kampfdrohnen gefährden Demokratie!
Am 15. Juni 2017 bat Harald Fuchs, einer der Sprecher der DFG-VK Gruppe Köln, den Bundestagsabgeordneten Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD), der Anschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr nicht zuzustimmen. Er wies auf das fundamentale Risiko der Drohnenkriegführung für die Krieg führenden Staaten hin: „Die Drohnenkriegsführung bedeutet einen Rückfall hinter die „Habeas-Corpus-Akte“, die an der Wiege der Demokratie stand und dem König verbot, willkürlich Bürger zu töten oder heimlich in Haft zu halten. Denn hier werden Menschen gezielt ohne Gerichtsverfahren und Möglichkeit der Stellungnahme zu Vorwürfen aufgrund von Geheimdienstinformationen umgebracht.“
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sollte ursprünglich am 21. Juni 2017 mehr als eine Milliarde Euro für die Beschaffung von Kampfdrohnen des israelischen Rüstungskonzerns Israeli Aerospace Industries genehmigen. Aufgrund einer erneuten juristischen Eingabe des US-Konkurrenten General Atomics wurde das Geschäft erneut bis zur gerichtlichen Klärung gestoppt, und der Haushaltsausschuss nahm dem Antrag von der Tagesordnung. Die nächste Sitzung findet am 28. Juni 2017 statt.
Durch die Verzögerung ergibt sich etwas mehr Zeit für die Friedensbewegung, Einfluss auf die Mitglieder des Deutschen Bundestags zu nehmen.
Der folgende Brief von Harald Fuchs an Dr. Krüger enthält wichtige Argumente, die gegen die Anschaffung von Kampfdrohnen sprechen.
Sehr geehrter Herr Dr. Krüger,
ich wende mich an Sie als Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
Dort steht in Kürze die Beschlussfassung über Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Anschaffung von Kampfdrohnen für die Deutsche Bundeswehr an.
Ich bin über diese Pläne sehr besorgt und fürchte, dass Deutschland mit dieser Beschaffung auf ähnliche Abwege gerät wie seinerzeit die Obama-Administration in den USA. Ehemalige US-amerikanische Drohnenpiloten bezeichneten die Drohnenkriegsführung zu Recht als „Terroristen-Rekrutierungsprogramm“.
Als Psychotherapeuten werden wir uns im Falle dieser Beschaffung zukünftig dann auch mit den Traumatisierungen von als Drohnenpiloten eingesetzten Bundeswehrsoldaten zu beschäftigen haben.
Die Drohnenkriegsführung bedeutet einen Rückfall hinter die „Habeas-Corpus-Akte“, die an der Wiege der Demokratie stand und dem König verbot, willkürlich Bürger zu töten oder heimlich in Haft zu halten. Denn hier werden Menschen gezielt ohne Gerichtsverfahren und Möglichkeit der Stellungnahme zu Vorwürfen aufgrund von Geheimdienstinformationen umgebracht.
Die Aussicht, mit geringen Risiken für eigene Soldaten zu agieren, wird die Bereitschaft zur krigerischen Intervention in ausländische Konflikte steigen lassen.
Diese Beschaffung überschreitet die Schwelle zur atuomatisierten Kriegsführung, in der irgendwann Computeralgorithmen über den Tod von Menschen entscheiden werden.
Ich bitte Sie deshalb, der Bewilligung von Haushaltsmitteln für die geplante Anschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr nicht zuzustimmen.