Friedensaktivist Hermann Theisen kann Friedensgebot und Gewaltverbot nicht einklagen
Der Friedensaktivist Hermann Theisen, ein DFG-VK-Mitglied, kann die Achtung des Friedensgebots des Grundgesetzes und des Gewaltverbots der Charta der Vereinten Nationen durch die Bundesregierung leider nicht einklagen. Er hatte dies in Bezug auf die...